BGH-Urteil: Nachbar darf überhängende Äste abschneiden

 

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Ein Nachbar darf Äste eines Baumes abschneiden, die in seinen Garten hängen, selbst wenn der Baum deswegen eingehen könnte.

Darf der Nachbar einfach Äste von meinem Baum absägen? Für alle Nachbarn, die sich um Bäume streiten ist eine wichtige Entscheidung getroffen. Der Bundesgerichtshof, das oberste deutsche Zivilgericht, sagt: JA! Wenn Äste vom Baum des Nachbarn auf mein Grundstück ragen, darf ich diese abschneiden. Neu ist, dass selbst wenn die Gefahr besteht, dass der Baum eingeht, man sägen darf. Voraussetzung hierfür ist, dass der Eigentümer des Baumes selber nichts unternommen hat, obwohl ihm eine Frist zur Entfernung gesetzt wurde. Auch müssen die Äste deutlich stören. Hier reicht es schon, laut BGH, wenn Nadeln und Zapfen auf das Grundstück fallen.

 

Der Eigentümer ist für die Baumpflege verantwortlich

 

Die Richter sagen, dass es Sache des Eigentümers ist, den Baum regelmäßig zu beschneiden und Sorge zu tragen, dass der Baum die Nachbarn nicht stört. Wenn er nichts unternimmt, muss er damit leben, dass der Nachbar selber zur Säge greift, auch wenn das eine Gefahr für den Baum sein kann. Im konkreten Streitfall (es ging um eine Kiefer in Berlin) muss allerdings noch geklärt werden, was die Baumschutzsatzung sagt. Denkbar ist immer noch, dass der Naturschutz das Absägen verbietet.

Az. V ZR 234/19