Das ändert sich 2022 für Eigentümer und Vermieter

Neues Jahr, neue Veränderungen: Was hat sich geändert? Welche Verordnungen oder Gesetze gelten jetzt? Wie sieht es mit staatlicher Förderung aus? Wir haben das wichtigste für Sie zusammengefasst!
2022 gibt es zahlreiche Veränderungen: Die Grundsteuerreform muss umgesetzt werden, die KfW-Förderung 55 läuft aus und die novellierte Heizkostenverordnung könnte zusätzliche Kosten mit sich bringen.

Förderung: Was ist neu, was wird abgeschafft?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird auch im neuen Jahr fortgeführt. Bisher wurden die Gelder von der staatlichen Förderbank KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung gestellt. Weniger erfreulich: Die Bundesförderung von Neubauten, die den KfW-Effizienzhausstandard 55 erreichen, läuft zum 31.01.2022 aus und soll eingestellt werden. Anträge können nur noch bis zu diesem Tag gestellt werden. Danach müssen Neubauten mindestens den Standard KfW-Effizienzhaus 40 erreichen um eine Förderung zu bekommen. Bestandssanierungen sollen stärker gefördert werden. In Planung, aber noch offen: Die Ampel-Koalition will eine KfW-Förderung für private Starkregen- und Hochwasservorsorge auf den Weg bringen.

Zensus 2022

Neben der „Volkszählung“ sollen dieses Jahr auch der Gebäude- und Wohnungsbestand und Details zur Wohnsituation der Haushalte ermittelt werden. Eigentümer und Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind verpflichtet, Angaben zu den Gebäude- und Wohnungsmerkmalen sowie Namen und Anzahl der Bewohner zu machen.

Grundsteuerreform

Zwar gilt die neue Grundsteuer erst ab dem 01.01.2025, Eigentümer von Grundstücken müssen aber bereits zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 eine entsprechende Steuererklärung abgeben. Die Übermittlung muss elektronisch per ELSTER erfolgen. Dr. Christian Osthus, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des IVD: „Wer bei ELSTER noch nicht registriert ist, sollte dies bald beantragen, da die Registrierung einige Zeit in Anspruch nimmt.“ Bei Eigentumswohnungen sind die einzelnen Eigentümer verantwortlich, nicht der Verwalter.

Telekommunikationsgesetz – das Aus der Umlagefähigkeit

Seit Dezember 2021 gilt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG). Damit wurde die generelle Umlagefähigkeit des TV-Anschlusses über die Nebenkostenabrechnung abgeschafft. Ab sofort können die Kosten für Hausverteilnetze, die nach dem 01.12.2021 errichtet wurden, nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden. Für Bestandsimmobilien gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2024.

Solarpflicht

Im vergangenen Jahr haben bereits einzelne Bundesländer gesetzliche Vorgaben zur Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen für Neubauten sowie bei umfangreicheren Dachsanierungen auf den Weg gebracht. Seit dem 01.01.2022 gilt dies z.B. in Baden-Württemberg (für Nichtwohngebäude) und ab dem 01.05.2022 dann auch für neue Wohngebäude. Hamburg, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Berlin haben den Start einer solchen Pflicht ab 2023 beschlossen. Es ist also nur noch eine Frage der Zeit bis es hier eine bundesgesetzliche Regelung geben wird.

Mietspiegel

Ab dem 01.07.2022 tritt die Reform des Mietspiegelrechts in Kraft. So sollen einheitliche Regelungen zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel festgelegt werden. So soll eine rechtssichere, fundierte Wiedergabe der ortsüblichen Vergleichsmiete gewährleistet werden. Durch Umfragen werden die Daten ermittelt – Mieter und Vermieter sind verpflichtet daran teilzunehmen.

Heizkostenverordnung

Bereits seit dem 01.12.2021 gilt die neue Heizkostenverordnung (HeizKV). Eine wichtige Rolle spielt die fernauslesbare Technik. Das heißt, für Eigentümer, in deren Immobilien fernablesbare Messgeräte installiert sind, gilt z.B. eine Mitteilungs- und Informationspflicht. Geräte, die nicht fernablesbar sind, müssen nachgerüstet oder ersetzt werde. Dies muss bis Ende 2026 geschehen. Auch die Heizkostenabrechnung ändert sich. Hier gibt es neue Pflichtangaben wie z.B. ein Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch.

WEG-Recht

Die 2020 beschlossenen Sonderregelungen für das Wohnungseigentumsrecht (aufgrund der Coronakrise) werden verlängert und gelten vorläufig noch bis Ende August 2022. Das heißt, dass z.B. der zuletzt bestellte Verwalter auch ohne entsprechende Beschlüsse im Amt bleibt und der Wirtschaftsplan weiter gilt. Weiter haben Wohnungseigentümer ab Dezember 2022 im Zuge der Reform einen Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters.

CO2-Preis steigt, EEG- Umlage sinkt

Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe (Erdöl, Gas) ist zum 01.01.2022 von 25 € auf 30 € pro Tonne gestiegen. Das macht das Heizen teurer. Für den Einbau einer neuen Heizung, die mit erneuerbaren Energien läuft, können Eigentümer Förderungen beantragen. Ab Januar 2022 sinkt die EEG-Umlage von 6,2 Cent pro Kilowattsunde auf 3,723 Cent. Dies ist der niedrigste Stand seit zehn Jahren. Doch den Verbrauchern nützt das erstmal nichts. Da die Beschaffungskosten gestiegen sind, wird es unterm Strich erstmal nicht billiger.

Immobilienwertermittlungsordnung

Seit dem 01.01.2022 ist die Novelle der Immobilienwertermittlungsordnung in Kraft. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte und anderer erforderlichen Daten läuft ab jetzt bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen.