Die Eigentümergemeinschaft

Wer sich eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kauft, wird automatisch Teil einer Eigentümergemeinschaft. Und oftmals fängt der Ärger dann an. Es ist nämlich so, dass Sie als Besitzer der Wohnung viele Entscheidungen nicht alleine treffen dürfen. Oft ist der Streit, gerade bei Baumaßnahmen, vorprogrammiert. Für viele Neu-Besitzer ist es befremdlich, denn der Kauf der Wohnung bringt Abstimmungen, Entscheidungsprobleme und unterschiedliche Zuständigkeiten mit sich. Das Eigentumsrecht ist hoch komplex und macht es dem Käufer nicht unbedingt leichter.
Am wichtigsten ist die Teilungserklärung. Dort wird aufgeführt, was Alleineigentum und was Gemeinschaftseigentum ist. Hier geht ist nicht nur um die individuelle Gestaltung, sondern auch und vor allem um die Kostenfragen. Wenn z.B. die Fenster nicht mehr richtig schließen, stellt sich die Frage: Wer muss die Reparatur bezahlen? Ich oder doch die Wohungseigentümergemeinschaft (WEG)? Auch die Anzahl der Eigentümer ist in der Teilungserklärung aufgelistet. Das ist vor allem wichtig, wenn Kosten auf die Gemeinschaft umgelegt werden sollen.

Gemeinschaftseigentum gegen Sondereigentum

Nur das Innere der Wohnung, sprich Wände und Decken, Fußböden, Innentüren und sanitäre Anlagen, gehören dem alleinigen Eigentum (Sondereigentum) an. Doch schon die Haustüre zählt zum gemeinsamen Eigentum. Das heißt, hier dürfen die Eigentümer nicht schalten und walten, wie es gefällt.
Das Dach, Aufzüge und Treppenhaus, Balkonteile, Versorgungsleitungen und meist auch Fenster und -rahmen gelten als Gemeinschaftseigentum. Bei der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung wird besprochen, welche baulichen Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Das Stimmrecht kann unterschiedlich aufgeteilt sein. Meist hat jeder Eigentümer eine Stimme. Eine andere Möglichkeit ist die Aufteilung nach Höhe des Eigentumsanteils.

Wie werden Entscheidungen getroffen?

Klar ist auf jeden Fall: bei einer Eigentümerversammlung kann es rund gehen. Bei manchen Punkten reicht eine einfache Mehrheit, um Dinge zu entscheiden. Hierzu zählen z.B. die Hausordnung, notwendige Reparaturen oder welcher Hausmeister eingestellt werden soll. Wenn allerdings ein Bauvorhaben geplant wird, welches den Charakter der Wohnanlage vollkommen verändert, müssen alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer zustimmen. Wenn ein Miteigentümer z.B. seinen Balkon verglasen möchte, müssen alle anderen zustimmen. Umfangreiche Modernisierungen, die nicht den Charakter verändern, brauchen hingegen nur eine qualifizierte Mehrheit.
An solche Dinge sollten Sie unbedingt denken, wenn Sie eine Wohnung kaufen möchten. In unserem Ratgeber http://niers-immobilien.de/.../fragenkatalog-zum.../ haben wir wichtige Fragen für Sie zusammengestellt.