Frist wird verlängert!

Frist wird verlängert!

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert. Dies haben die Finanzminister der Länder heute entschieden. Mit der Verlängerung sollen „die Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberater deutlich entlastet werden“.
Wie Bundesfinanzminister Christian Lindner letzte Woche erklärte, hat bislang nur jeder dritte Haus- oder Wohnungsbesitzer die Erklärung abgegeben. Er hatte deswegen Gespräche mit den Bundesländern angekündigt, um eine Fristverlängerung zu erreichen.
Die neue Grundsteuer soll ab 2025 gelten. Die Reform wurde vom Bundesverfassungsgericht gefordert, da die Finanzämter den Wert einer Immobilie bisher auf Grundlage von völlig veralteten Daten kalkulieren. Daher müssen fast 36 Millionen Objekte / Grundstücke neu bewertet werden. Die Finanzämter nehmen seit 01. Juli die Daten entgegen. Da dies elektronisch erfolgt, ließen technische Probleme nicht lange auf sich warten. Viele wollten gleichzeitig auf die Seite zugreifen und brachten diese damit zum Erliegen.