Grundsteuerreform 2025: Das müssen Hausbesitzer regeln

Grundsteuerreform 2025: Das müssen Hausbesitzer regeln

Hausbesitzer haben in den letzten Tagen Post vom Finanzamt bekommen. Denn ab dem 01. Juli müssen Immobilieneigentümer eine gesonderte Steuererklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer einreichen. Doch was müssen Sie jetzt tun?
Die Extra-Steuererklärung gilt für jede Art von Grundstücksbesitz. Wer also viel besitzt, muss jetzt viel tun. Für fast 36 Millionen Gebäude, Wohnungen und Grundstücke wird in Deutschland die Grundsteuer neu berechnet. Abgabefrist für die Steuererklärung, die digital abgegeben werden muss, ist der 31.10.2022. Da nicht alle wissen, dass eine solche Extra-Pflicht auf sie zukommt, werden sie oder wurden bereits schriftlich dazu aufgefordert. Doch die Daten, die die Finanzämter zur Berechnung brauchen, sind nicht immer leicht zu beschaffen. Und damit es richtig kompliziert wird, gibt es keine bundeseinheitliche Lösung, sondern es kann von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben. Es lebe die Bürokratie!

Doch wozu gibt es jetzt diese Grundsteuer-Reform?

Die Reform gilt als eines der größten Steuerprojekte in der deutschen Nachkriegszeit. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Grundsteuer in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. In den alten Bundesländern wird die Steuer noch nach veralteten Einheitswerten (Stand 1964) berechnet. In den neuen Bundesländern sogar nach Werten von 1935. Daher beschloss die Bundesregierung 2019 die Grundsteuerreform. Das heißt also, dass in einer Datensammelaktion alle Immobilieneigentümer ab 01.07. mithelfen dürfen, die neue Steuerberechnung auf die Beine zu stellen. Fristablauf ist der 31.10.2022. Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer teilte jetzt schon mit, dass es keine Fristverlängerungen geben werde. Wer zu spät abgibt, muss mit Strafgeldern rechnen. Deshalb sollen sich alle Betroffenen rechtzeitig um die Angelegenheit kümmern.
Wie hoch die neue Grundsteuer dann ausfällt, hängt unter anderem vom Standort der Immobilie und den Hebesätzen der Stadt oder Gemeinde ab. Experten warnen bereits, dass es in Großstädten künftig teurer werden dürfte, in strukturschwachen Regionen günstiger. Die neue Grundsteuer ist ab 2025 dann fällig. Sie sehen schon, die Bundesregierung tut alles, um das Wohnen in Deutschland noch teurer zu machen.

Wer muss die Steuererklärung abgeben?

Jeder der ein Grundstück oder ein Gebäude besitzt muss eine sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt einreichen, sprich eine gesonderte Steuererklärung machen. Hier ist es egal, ob die Immobilie selbstgenutzt oder vermietet ist. Außerdem müssen alle Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie von Grundstücken im Erbbaurecht eine Erklärung abgeben. Das gleiche gilt für Eigentümer von Eigentumswohnungen. Erbengemeinschaften müssen eine gemeinsame Grundsteuererklärung abgeben. Es muss also für jede Immobilie, für jedes Grundstück, für jede Eigentumswohnungen die jemand besitzt, eine eigene Grundsteuererklärung gemacht werden.
Die Erklärungen müssen online über die Steuerplattform Elster an das zuständige Finanzamt geschickt werden. Wer bereits ein Zertifikat hat, kann dieses auch hier benutzen. Wer noch nie bei Elster war, sollte sich schnell anmelden. Die Freischaltung des Zugangs kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Ausnahmeregelungen soll es für Senioren und Immobilieneigentümer ohne Computer geben. Auf Antrag kann hier die Erklärung in Papierform eingereicht werden.

Was will das Finanzamt wissen?

Es hängt vom jeweiligen Bundesland ab, welche Daten Sie benötigen. Unter anderem sind hier Grundbucheinträge, Bodenrichtwerte und das Baujahr gefragt. Andere wollen auch Daten aus den Kaufverträgen oder Teilungserklärungen haben. Nicht alle Bundesländer bewerten gleich. Dem sogenannten Bundesmodell (Wert des Grundstückes steht im Vordergrund) haben sich u.a. Brandenburg, Berlin, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen angeschlossen. Viele andere Bundesländer gehen hier ihre eigenen Wege.

Wo finden Sie die Daten?

Als erstes sollten Sie sich über das Modell, welches in Ihrem Bundesland gilt, erkundigen. Einen Überblick finden Sie z.B. unter www.grundsteuerreform.de oder www.grundsteuer.de.
Angaben zu Grundstück und Gebäude, wie z.B. Flurnummer, Gemarkungsnummer und amtliche Fläche haben die meisten Besitzer zu Hause. Sollten Sie diese nicht (mehr) haben, hilft das Grundbuchamt weiter. Beim Bodenrichtwert kann die Seite www.bodenrichtwerte-boris.de helfen oder Sie erkundigen sich beim jeweiligen Landesamt für Steuern oder bei örtlichen Gutachterausschüssen. Auch die Flächenangaben können aufwändiger sein. Wenn Sie z.B. einen Wintergarten angebaut oder die Wohnfläche vergrößert haben, müssen Sie notfalls selber messen. Doch was genau zur Wohnfläche zählt und was nicht, ist auch je nach Bundesland unterschiedlich.
Wenn Sie sich gut informiert haben und es sich zutrauen, können Sie die Grundsteuererklärung selbst abgeben. Beachten Sie bitte, dass Sie von Lohnsteuerhilfevereinen keine Unterstützung bekommen dürfen. Steuerberater hingegen dürfen Hilfe anbieten. Wie hoch die Kosten sind, hängt immer vom Aufwand ab.