Ist Habeck´s Plan verfassungswidrig?

Ist Habeck´s Plan verfassungswidrig?

Können wir vielleicht doch aufatmen? Wirtschaftsminister Robert Habeck möchte Öl- und Gasheizungen verbieten, ca. 30 Millionen Haushalte wären hiervon betroffen. Aber jetzt stellt sich die Frage: Darf er das überhaupt? Kann er uns wirklich vorschreiben, wie wir heizen müssen? Verfassungsexperten sagen NEIN, zumindest nicht so, wie Herr Habeck das geplant hat.

 

Verfassungsexperte Professor Volker Boehme-Neßler: „Das geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen ist eine verfassungswidrige Einschränkung der Eigentumsgrundrechte.“

Eigentlich gilt grundsätzlich: Jeder kann mit seinem Eigentum umgehen, wie er möchte. Sprich: Jeder darf heizen, wie und womit er möchte. Prof. Boehme-Neßler: „Der Gesetzgeber darf das Eigentum allerdings durch andere Gesetze einschränken. Die Vorgabe, wie ich mein Haus oder meine Wohnung zu heizen habe, kann eine solche Einschränkung sein. Aber, die Einschränkungen müssen verhältnismäßig sein. Heißt, es darf keinen weniger harten Eingriff mit gleicher Wirksamkeit geben.“ Den gibt es aber laut Prof. Boehme-Neßler. „Es gibt bereits das marktwirtschaftliche Instrument eines CO2-Emissionshandels.“ Das heißt, dass je mehr Schadstoffe beim Heizen rausgeblasen werden, desto mehr müssen die Eigentümer dafür zahlen. So schafft der Gesetzgeber Anreize, mit schadstoffarmen Heizungen zu heizen und zwar ohne diese ganz zu verbieten.

Heißt: Ein Verbot muss gar nicht sein!!!

Prof. Boehme-Neßler: „Verbotspolitik darf nur letztes Mittel sein, wenn nichts anderes mehr funktioniert. Die grüne Umweltpolitik sehe das offensichtlich anders. Da kommen Verbote aktuell immer zuerst. Das ist gefährlich für unsere Demokratie.“ Auch andere Experten halten den Plan von Herrn Habeck in seiner geplanten Form für unverhältnismäßig und somit verfassungswidrig. Mit dem CO2-Handel stehe bereits ein gleich geeignetes Mittel zur Verfügung. Auch müssten Verbraucher, die erst vor kurzem eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut haben, geschützt werden.

Zu dem geplanten Heizungs-Aus kommen ja auch noch die Sanierungspläne der EU. Auch hier kämen hohe Kosten auf die Eigentümer zu. Professor Josef-Franz Lindner (Uni Augsburg): „Die Vorhaben der EU-Ebene müssen mit Habecks nationalen Vorhaben koordiniert werden. Die EU-Kommission und das deutsche Wirtschaftsministerium können nicht unabgestimmt die Bürger doppelt belasten. Sanierungszwang plus Heizungsverbote überschreiten die Zumutbarkeits-Schwelle.“

 

Experten sind sich sicher – es wird gegen das Habeck-Vorhaben Widerstand geben. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:

Andere Politiker / Parteien wenden sich gegen das Vorhaben. Wenn ein Viertel der Bundestagsmitglieder das Gesetz für verfassungswidrig hält, können sie es vom Bundesverfassungsgericht auf die Verhältnismäßigkeit prüfen lassen. Auch Landes- und Bundesregierung können eine Kontrolle beantragen.

Betroffene können klagen. Wenn ein Eigentümer aufgefordert wird, die Heizung auszutauschen, kann er beim Verwaltungsgericht Klage dagegen einreichen. Dieses kann sich dann an das Bundesverfassungsgericht wenden (wenn es das Gesetz für unrechtmäßig hält).

Wenn allerdings der politische Widerstand gegen den Habeck-Plan groß genug ist, kann das Vorhaben auch noch so gekippt werden und alles andere wäre hinfällig.

 

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings hierzu: „Das geplante Verbot ist vollkommen unverhältnismäßig und wird viele Eigenheimbesitzer faktisch enteignen – das dürfen wir nicht zulassen. Ein Eigenheim ist das Wertvollste, das sich Menschen anschaffen – das müssen wir schützen. Menschen dürfen nicht aus ihrem Zuhause getrieben werden.“

Recht hat er! Es kann nicht sein, dass Menschen, gerade ältere, die keine Alternative mehr haben, aus ihren Häusern ausziehen müssen, nur weil sie sich die Sanierung bzw. das Heizungsverbot nicht leisten können. Diese Menschen haben ihr Leben lang dafür gearbeitet um sich diese Altersvorsorge zu ermöglichen. Und das muss wirklich geschützt werden!