Klimaschutzprogramm 2030 - Bauen und Wohnen

 

Am 20.09.2019 hat die Große Koalition in Berlin Ihr Klimaschutzprogramm 2030 vorgestellt. Die wichtigsten Fakten zum Thema Bauen und Wohnen finden Sie hier.

Kurze Zusammenfassung:

Es ist so, dass 14% der gesamten CO2-Emmissionen bei uns aus dem Gebäudesektor kommen. Dies entspricht 120 Millionen Tonnen. Im Jahr 2030 dürfen es laut EU nur noch 72 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr sein. Mit einem Mix aus verstärkter Förderung, CO2-Bepreisung sowie durch ordnungsrechtliche Maßnahmen will die Bundesregierung Bauen und Wohnen in Deutschland klimafreundlicher machen.

 

Energetische Sanierungen sollen steuerlich gefördert werden

Energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden sollen ab 2020 steuerlich gefördert werden. Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen sollen gleichermaßen durch den Steuerabzug profitieren. Die Fördersätze der bestehenden KfW-Förderprogrammen sollen um 10% erhöht werden.

Heizanlagen erneuern

In den kommenden Jahren soll es sich lohnen, von alten Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Anlagen oder direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen. Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, soll es eine Austauschprämie mit einer 40-prozentigen Förderung geben. Ab 2026 soll in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlaubt sein.

Weiter möchte die Regierung Menschen, die Wohngeld beziehen, von steigenden Energiepreisen verschonen. Um soziale Härten zu vermeiden, erhöht die Bundesregierung das Wohngeld um 10%. Darüber hinaus werden Änderungen im Mietrecht geprüft, die eine begrenzte Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung vorsehen. Dies soll zu einer doppelten Anreizwirkung führen: Für Mieter zu energieeffizientem Verhalten und für Vermieter zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme bzw. energetische Sanierungen.

 

 

Detaillierte Beschreibung der Bundesregierung

 

Sektorbezogene Maßnahmen

Bei alleiniger und unveränderter Fortführung bestehender Instrumente wie der EnEV 6 und KfW-Förderprogramme kann für das Jahr 2030 nach neuester Bewertung eine Emissionsminderung auf voraussichtlich rund 90 Mio. Tonnen CO2 / Jahr erwartet werden. Die verbleibende Ziellücke von ca. 18 – 20 Mio. Tonnen / Jahr soll durch einen Mix aus verstärkter Förderung, Information und Beratung, durch die Bepreisung von CO2 sowie durch Ordnungsrecht geschlossen werden. Hierzu gehören:

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

Zentrale Maßnahme ist die Einführung einer attraktiven, einfachen und technologieoffenen steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungsmaßnahmen. Die steuerliche Förderung von selbstgenutztem Eigentum soll ab 2020 zur existierenden Förderkulisse als weitere Säule der Förderung ergänzend eingeführt werden. Dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen von der Maßnahme profitieren, soll durch einen Abzug von der Steuerschuld gewährleistet werden. Gefördert werden alternativ zur Inanspruchnahme sonstiger Förderprogramme auch Einzelmaßnahmen, die auch von der KfW als förderwürdig eingestuft sind. Zu diesen Einzelmaßnahme zählen z.B. der Heizungsaustausch insbesondere aber auch der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Außenwänden und Dächern. Wer also seine alten Fenster durch neue, moderne Wärmeschutzfenster ersetzt, kann seine Steuerschuld, verteilt auf drei Jahre, um 20% der Kosten mindern. Wer die bisherige Förderung weiter nutzen möchte (CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Marktanreizprogramm – neu BEG) soll dort zukünftig ebenfalls eine um 10% erhöhte Förderung für Einzelmaßnahmen bekommen.

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit der neu konzipierten Bundesförderung für effiziente Gebäude werden die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot gebündelt und inhaltlich optimiert. Die Adressatenfreundlichkeit und Attraktivität der Förderung werden somit deutlich gesteigert, diese noch stärker auf ambitionierte Maßnahmen gelenkt und die Antragsverfahren deutlich vereinfacht. Es wird also ein Antrag genügen – für Effizienzmaßnahmen und erneuerbare Energien. Die Mittelausstattung des Programms soll erhöht werden. Für umfassenden Sanierungen sollen die bisherigen Fördersätze für das Erreichen der unterschiedlichen Effizienzhausstufen im Bereich von Wohngebäuden um 10% erhöht werden. Im Rahmen der KfW-Förderung soll dafür gesorgt werden, dass die Investitionen weiterer Adressaten durch Zuschüsse gefördert werden können. Hierzu zählen z.B. steuerbefreite Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsunternehmen mit hohen Verlustvorträgen, Personen ohne oder mit nur geringer veranlagter Steuerschuld (Rentner, Vermieter, Eigentümer eigenbetrieblich genutzter Gebäude.

 

Förderung der seriellen Sanierung im Gebäudebereich

Die Bundesregierung will ebenfalls die industrielle Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen und eine standardisierte Installation von Anlagentechnik inkl. der Versorgung mit eigenerzeugtem Strom in Verbindung mit neuen Investitions- und Vertragsmodellen fördern.

 

Erneuerung von Heizanlagen

Die Austauschrate von Ölheizungen soll erhöht werden. Um dies zu erreichen soll eine „Austauschprämie“ mit einem Förderanteil von 40% für ein neues, effizienteres Heizsystem in die BEG integriert werden. Das Ziel des neuen Konzepts ist es, für alle derzeit mit Heizöl und andere, ausschließlich auf Basis fossiler Brennstoffe betriebenen Heizungen, einen attraktiven Anreiz zur Umstellung auf erneuerbare Wärme oder auf effiziente hybride Gasheizungen (wo dies möglich ist) zu geben. Es soll sich also lohnen, in den kommenden Jahren von alten Öl- und Gasheizungen auf klimafreundlichere Anlagen oder direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen. Weiter will die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringen, in der in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen ab 2026 verboten ist. Im Neubau und Bestand sind künftig auch Hybridlösungen möglich. Damit sich viele Haushalte die Modernisierung leisten können, soll zudem in der Gebäudeförderung eine Fördertatbestand integriert werden, der über einen längeren Amortisationszeitraum eine kontinuierlich geringe Kostenrate vorsieht, z.B. durch die Unterstützung von Contractingangeboten oder Leasing.

 

Aufstockung energetischer Stadtsanierung

Mit diesem Förderprogramm sollen im Quartier umfassende Maßnahmen in die Energieeffizienz der Gebäude indirekt und der Versorgungsstruktur (Wärme, Kälte, Wasser, Abwasser) konzeptionell und investiv umgesetzt werden. Es sollen somit Impulse für mehr Energieeffizienz im kommunalen Bereich gesetzt werden. Neben der planmäßigen Fortführung des Programmes sollen im Jahr 2020 hierfür neue Förderbestände entwickelt bzw. verbessert werden. Im Zuschussprogramm sollen insbesondere umweltfreundliche Mobilitätskonzepte, interkommunale Konzepte, Maßnahmen der Wärmenetzplanung in den Konzepten und bei der Tätigkeit des Sanierungsmanagements sowie Konzepte, die sich auf gemischte Quartiere (Kombination von Neu- und Bestandsgebäuden) beziehen, stärker berücksichtigt werden. Im Darlehensprogramm 201/202 soll im ersten Schritt der Tilgungszuschuss von 5% auf 10% ab dem vierten Quartal 2019 erhöht werden. Weitere inhaltliche Verbesserungen für die kommunale Versorgungsinfrastruktur sollen im Jahr 2020 entwickelt werden.

 

Energieberatung und Öffentlichkeitsarbeit

Die Energieberatung soll verbessert werden. Zu bestimmten Anlässen, wie ein Eigentümerwechsel, sollen Beratungen durch ein Gesetz verbindlich werden. Die Kosten hierfür sollen über die bestehenden Förderprogramme gedeckt werden. Im Rahmen der Informationskampagne des BMWi „Deutschland macht´s effizient“ sollen Informationen künftig noch fachspezifischer und zielgruppenschärfer werden. Im Rahmen eines individuellen Sanierungsplans sollen auch Gebäudeeigentümer über den Mehrwert von energetischen Modernisierungsmaßnahmen informiert werden. Die Bundesregierung möchte hierzu ein Konzept vorlegen.

 

Vorbildfunktion Bundesgebäude

Die Gebäude des Bundes müssen in den Bereichen Energieeffizienz, Klimaschutz und Nachhaltiges Bauen für den gesamten Gebäudebestand vorbildhaft sein und sollen demonstrieren, dass die klimapolitischen Ziele im Einklang mit der Kosteneffizienz und Funktionalität von Baumaßnahmen umgesetzt werden können. Sie sollen daher frühzeitig einen den Zielen gerechten Standard erhalten und innovative Technologien sollen integriert werden. Dabei soll die haushaltsmäßige Anerkennung nach dem Grundsatz der Sparsamkeit mit möglichst geringen Mitteln erfolgen. Neue Gebäude des Bundes sollen ab 2022 mindestens der EH 40 entsprechen und für Sondernutzungen sollen analoge Zielvorgaben entwickelt werden. Dieses Ziel soll kurzfristig in einem Erlass des Bundeskabinetts für klimaneutrale Neu- und Erweiterungsbauten des Bundes verbindlich festgelegt werden. In einem zweiten Schritt sollen auch für den vorhandenen Gebäudebestand des Bundes Sanierungsziele für 2030 und 2050 durch einen Energieeffizienzerlass verbindlich vorgegeben werden. Dazu ist es erforderlich, dass bei allen neuen, großen Sanierungs- und Modernisierungsbauvorhaben ab einem noch zu definierenden Stichtag mindestens ein EH 55-Standard zugrunde gelegt werden. Für Sonderbauten sollen analoge Zielvorgaben entwickelt und Ausnahmetatbestände (Denkmalschutz) berücksichtigt werden. In dem Erlass soll eine jährliche Sanierungsrate festgelegt werden, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele im Bestand sollen vorzugsweise in engem Zusammenhang mit ohnehin aus anderen Gründen anstehenden, größeren Sanierungs- und Ersatzbaumaßnahmen geplant und durchgeführt werden.

 

Weiterentwicklung des energetischen Standards

Die Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens soll auch künftig ein zu beachtender und wesentlicher Eckpunkt sein. Die nächste Überprüfung der geltenden energetischen Standards soll entsprechend der europarechtlichen Vorgaben 2023 erfolgen. Die energetischen Standards von Wohn- und Nichtwohngebäuden sollen dann umgehend weiterentwickelt werden. Dabei sollen das geltende Wirtschaftlichkeitsgebot und der Grundsatz der Technologieoffenheit gewahrt werden.