NRW testet referenzielle Baugenehmigung
Um mehr Wohnraum in kürzester Zeit zu schaffen, wird in Gelsenkirchen als erste Stadt in Nordrhein-Westfalen ein neues Genehmigungsverfahren angewendet. Durch die sogenannte „referenzielle Baugenehmigung“ muss dort ein Neubauprojekt nicht für alle Reihenhäuser (91) einzeln eine Baugenehmigung beantragt werden, sondern nur für einige wenige Referenzgebäude. So werden für alle 91 Häuser (gebaut nach Baukastenprinzip von der Vista Reihenhaus GmbH) nur vier Baugenehmigungen benötigt. Normalerweise ist es so, dass die Baufirma für jedes einzelne geplante Haus jeweils eine eigene Genehmigung bei der städtischen Bauaufsicht hätte einholen müssen. Aufgrund der neuen Landesbauordnung 2018, die in § 66 Abs. 5 BauO NRW bei baugleichen Gebäuden im gleichen Bebauungsplangebiet eine vereinfachte und beschleunigte Genehmigung vorsieht, ist dieses Verfahren möglich. Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) sagte dazu: „Schnell, einfach, bürokratiearm: Das ist der Ansatz von referenziellen Baugenehmigungen.“
Nun hofft der Verband der mittelständischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft BFW Nordrhein-Westfalen auf weitere Nachahmer, schließlich hatte der Verband das neue Instrument in der Baukostensenkungskommission NRW mit kommunalen Spitzenverbänden diskutiert. Geschäftsführerin des BFW NRW Elisabeth Gendziorra sagt dazu, dass die referenzielle Baugenehmigung Zeit spare und die ohnehin schwache Personalbesetzung in den kommunalen Baubehörden geschont werde. Weiter wäre der dringend benötigte Wohnraum viel schneller verfügbar. Gendziorra weiter: „Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung sind zwei wichtige Weichenstellungen, die wir für den Wohnungsmarkt brauchen. Wir hoffen, dass auch andere Kommunen in NRW das neue Verfahren anwenden. Wer sich vom seriellen Wohnungsbau schnelleres Bauen und bezahlbares Wohnen erhoffe, müsse auch konsequent sein bei der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren.“