Was ändert sich 2020?

Auch im neuen Jahr gibt es wieder einige Änderungen. Die wichtigsten haben wir für Sie zusammengefasst:

 

Kosten für Makler oder für den Möbeltransport können steuerlich abgesetzt werden

Ab dem 01.03.2020 können Ledige, die ihren Wohnort aus beruflichen Gründen wechseln (müssen), pauschal 820 € absetzen. Dies gilt z.B. für Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können 1.639 € in ihrer Einkommenssteuererklärung angeben (Daten Bund der Steuerzahler). Weiter können Kosten für den Makler oder den Transport von Möbeln abgesetzt werden. Diese müssen einzeln belegbar sein.

 

Werkswohnungen müssen nicht mehr voll versteuert werden

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine günstige Wohnung gestellt bekommen, profitieren Sie von dem geldwerten Vorteil. Ab Januar 2020 gilt laut Verbraucherzentrale NRW ein Bewertungsabschlag: Sie müssen als Arbeitnehmer den Vorteil nicht versteuern, wenn die Miete mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwertes beträgt. Bislang musste die Differenz zur ortsüblichen Miete voll versteuert werden.

 

Mehr Menschen haben Anspruch auf Wohngeld

Ab 2020 haben mehr Menschen erstmals Anspruch auf Wohngeld. Laut Schätzungen der Verbraucherzentrale NRW betrifft dies ca. 180.000 Haushalte. Wohngeld bekommen Mieter mit geringem Einkommen sowie selbstnutzende Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen. Die Höhe des Wohngeldes hängt u.a. vom Einkommen, der Miethöhe und der Anzahl der Haushaltmitglieder ab.

Ab 2020 steigt der staatliche Zuschuss für das Wohnen. Ein Haushalt mit zwei Personen bekommt nach Angaben der Verbraucherzentrale im Schnitt 190 € Wohngeld pro Monat – bislang lag der Zuschuss für dieses Beispiel bei ca. 145 €.

Zudem soll alle zwei Jahre automatisch die Höhe des Wohngeldes an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst werden.