Was ändert sich 2023?

Was ändert sich 2023?

Jetzt zum Jahreswechsel kommen einige Änderungen auf Vermieter, Mieter und Eigentümer zu. Wir haben hier die wichtigsten Änderungen ab Januar 2023 für Sie zusammengefasst!

CO2-Abgabe

Bislang mussten die Abgabe nur die Mieter zahlen. Wie wir bereits berichtet haben, wird sich dies ab Januar 2023 ändern. Je schlechter ein Haus z.B. gedämmt ist, umso mehr muss jetzt der Vermieter zahlen. Das passende Gesetz dazu heißt Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz und wurde im November von der Bundesregierung beschlossen und gilt ab 01.01.2023. Das Gesetz soll vor allem Anreize schaffen, Energie zu sparen und Gebäude entsprechend energetisch zu sanieren.

Wohngeld

Ab 01.01. gibt es die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands. So soll es jedenfalls laut Bundesregierung sein. Rund zwei Millionen Haushalte können das neue Wohngeld-Plus bekommen. Bislang bekommen rund 600.000 Haushalte Wohngeld. Das Wohngeld soll sich hier verdoppeln – statt bisher durchschnittlich 180 € gibt es jetzt 370 € pro Monat. „Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Daher können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringem Einkommen Wohngeld erhalten“, heißt es aus der Bundesregierung. Schon jetzt steht allerdings fest, dass viele auf das Geld erstmal warten können, da hier das deutsche Bürokratiemonster mal wieder zuschlägt.

Neubauförderung

Die Neubauförderung im Rahmen der BEG, für die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verantwortlich ist, wird sehr wahrscheinlich ab 01.03.2023 als neues Teilprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ in die Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übergehen. Bis zur Einführung wird die Förderung des Neubaus unverändert in der BEG-WG und BEG-NWG weitergeführt.

Gebäudeenergiegesetz

Ab 01.01.2023 gilt das Effizienzhaus 55 (EH 55) als gesetzlicher Neubaustandard. Das heißt, dass der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung von bislang 75% des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes auf 55% reduziert werden soll.

Gaspreisbremse

Von März 2023 bis April 2024 soll für private Haushalte der Gaspreis auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt werden, für 80% des Jahresverbrauches vom Vorjahr. Gelten soll die Bremse für Mieter und Eigentümer. Im März sollen auch rückwirkend Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet werden.

Strompreisbremse

Ebenfalls vom 01.03.2023 bis 30.04.2024 soll die Strompreisbremse gelten. Auch hier werden im März Entlastungsbeträge von Januar und Februar rückwirkend angerechnet. Der Strompreis soll für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen – Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh pro Jahr – bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto begrenzt werden. Dies gilt für den Basisbedarf von 80% des Vorjahresverbrauch.

Mietspiegel

Städte mit mehr als 50.000 Einwohner sind verpflichtet einen Mietspiegel zu erstellen. Einfache Mietspiegel müssen ab dem 01.01.2023 vorliegen. Wenn die Stadt einen qualifizierten Mietspiegel erstellen möchte, hat sie dafür bis zum 01.01.2024 Zeit.

Jahressteuergesetz

Hier gibt es zahlreiche Einzelregelungen, daher nur ein kurzer Einblick:
Es gibt verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten im Wohnungsneubau. Dazu wird der Afa-Satz für Fertigstellungen ab dem 01.07.2023 von zwei auf drei Prozent erhöht.
Weiter gibt es einen verbesserten steuerlichen Rahmen bei der Anschaffung privater Photovoltaik-Anlagen.
Achtung: Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer drohen ab 01.01.2023 höhere Steuern, da die Bewertungsgrundlagen angepasst wurden.