Wenn zwei das Gleiche tun…

Wenn zwei das Gleiche tun…

Die Uhr tickt – am 31.01.2023 endet, wie bereits mehrfach gepostet, für alle Grundstückseigentümer die Frist zur Abgabe zur Erklärung der neuen Grundsteuer. Doch was für uns „Normalsterbliche“ gilt, gilt natürlich nicht für den Staat: Der Bund wird sich nicht an die Frist halten. Dies berichtete letzte Woche die FAZ. Der Grund dafür: Die Verwaltung schaffe dies nicht pünktlich, da es für diese zu kompliziert sei. Die Erklärungen seien erst bis September 2023 möglich. Uns Bürgern drohen bei Verspätung Aufschläge!
In ganz Deutschland sind ca. 36 Millionen Erklärungen fällig. Doch bislang haben nur gut die Hälfte die Erklärung eingereicht. Vielen Eigentümern ist die Erklärung, die über das Portal ELSTER erfolgen muss, einfach zu kompliziert und zu ungerecht. Dies teilte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund, mit. Rainer Holznagel (Bund der Steuerzahler) hierzu: „Es ist offensichtlich, dass die neue Grundsteuer so nicht funktioniert und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führt.“
Nicht nur Eigentümer sind betroffen. Auch Mieter zahlen über die Nebenkostenabrechnung die Grundsteuer mit. Bezahlbares Wohnen, wie von der Regierung „versprochen“, sieht anders aus.
Deshalb wollen Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler gemeinsam gegen die neue Grundsteuer vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Derzeit droht säumigen Eigentümern zunächst ein Erinnerungsschreiben. Je nach Bundesland mit oder ohne Mahngebühr. Danach folgt eine Strafe von mindestens 25 € pro Monat, Höchststrafe: 25.000 €.
Den Kopf in den Sand stecken sollten Sie auf gar keinen Fall! Wenn Sie die Erklärung nicht abgeben (und keine gute Erklärung haben) wir die Steuer geschätzt! Und das wird in den seltensten Fällen billiger!