Bauerwartungsland

Hierunter versteht man im allgemeinen Grundstücke, bei denen in absehbarer Zukunft mit einer Bebaubarkeit zu rechnen ist. Anhaltspunkte dafür findet man im Flächennutzungsplan der zuständigen Gemeinde, wenn eine Fläche als zu bebauendes Land bezeichnet wird, aber noch nicht als Bauland ausgewiesen wird. (Achtung: Es gibt keinen Rechtsanspruch für Bebaubarkeit!)

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