bauliche Veränderung

Eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums bei Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen ist nur erlaubt, wenn alle Wohnungseigentümer zustimmen. Es kann in der Gemeinschaftsordnung bestimmt werden, dass man für bestimmte Maßnahmen keine Zustimmung oder eine einfache Mehrheitsentscheidung der Eigentümergemeinschaft braucht. Manchmal wird auch geregelt, dass bestimmte bauliche Veränderungen mit Zustimmung des Verwalters vorgenommen werden dürfen, so dass keine Beschlussfassung durch die Gemeinschaft nötig ist. Es ist daher immer wichtig, erst in der Gemeinschaftsordnung zu prüfen, was dort zu baulichen Veränderungen gesagt wird. Steht dort nichts, braucht man die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, bevor man mit einer Maßnahme beginnt. Sind Sie sich unsicher, ob es sich um eine bauliche Veränderung handelt, fragen Sie den Verwalter und bitten ihn, eine schriftliche Auskunft zu erteilen. Sollten Sie ohne Zustimmung bauliche Veränderungen durchführen, laufen Sie Gefahr, dass man die Veränderung auf eigene Kosten wieder beseitigen muss.

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