Bauvorbescheid

So wird die rechtsverbindliche Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde bezeichnet, die auf Grundlage einer Bauvoranfrage bei der Behörde eingereicht wurde. Bauvoranfragen werden z.B. häufig von Käufern bzw. Verkäufern von Grundstücken gestellt, wenn diese ein Grundstück außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans kaufen oder verkaufen wollen, um die Zulässigkeit der Bebauung zu klären.

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