Bebauungsplan

Die Art und das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstückes werden durch den Bebauungsplan geregelt. Der Eigentümer eines solchen Grundstücks, welches im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, hat sich bei der Neubebauung seines Grundstücks an die Vorgaben des Bebauungsplans zu halten. Die baurechtlichen Vorschriften werden durch Städte oder Gemeinden unter der Berücksichtigung des Bauordnungsrechts der einzelnen Bundeslänger festgesetzt und sind rechtsverbindlich.

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