Beleihungswert

Bei der Beleihung einer Sicherung wird vom Kreditgeber einem Vermögensgegenstand ein bestimmter Wert, der Beleihungswert, zugeordnet. Dieser Wert bestimmt die Höhe der möglichen Beleihung. (Faustregel: 80% des Verkehrswertes)

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