Beurkundung

Bei der Beurkundung wird der von einem Notar erstellte Vertrag den beteiligten Parteien von diesem vorgelesen und in seiner Anwesenheit unterschrieben. Käufer und Verkäufer können während der Vorlesung noch Fragen stellen. Die Kosten der Beurkundung richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und nicht nach der aufgewendeten Zeit des Notars. Anders als ein Anwalt muss der Notar beide Seiten neutral beraten und ist verpflichtet, keine Partei zu ergreifen.

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