Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist nach § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch der durchschnittliche Lagewert des unbebauten Bodens unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes. Der Wert des Bodens wird durch eine Kaufpreissammlung ermittelt. Wie aus der Bezeichnung des Bodenrichtwertes bereits hervorgeht stellt er lediglich eine Orientierung (Richtwert) für den jeweiligen Wert des Bodens dar, er ist nicht als Verkehrswert des Bodens zu verstehen.

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