Soweit im Rahmen der Wohnungsbaufinanzierung Bürgschaften, insbesondere von Kreditinstituten, eingesetzt werden, erhebt der Bürge für die Übernahme des Risikos sowie den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand eine einmalige oder laufende Bürgschaftsgebühr, die dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt wird.
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