Eigenbedarf

Unter Eigenbedarf versteht man die Anmeldung durch den Vermieter an den Mieter, dass dieser das vermietete Objekt selbst beziehen möchte. Die Eigenbedarfskündigung muss ordentlich begründet werden und zwingend schriftlich erfolgen. § 573 BGB regelt die Kündigungsfristen.

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