Einliegerwohnung

Eine kleinere, zusätzliche Wohnung in einem Eigenheim bezeichnet man als Einliegerwohnung. Diese kann selbständig (autonom) vermietet werden. Hat die Einliegerwohnung eine eigene sanitäre Anlage und eine feste Kochmöglichkeit, wird das Gebäude steuerrechtlich als Zweifamilienhaus betrachtet.

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