Erschließungskosten

Sämtliche Kosten für die baulichen Maßnahmen wie z.B. der Anschluss an das öffentliche Straßen-, Wege- und Versorgungsnetz, sowie die Kosten für die Schaffung rechtlicher Voraussetzungen, bevor ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf, bezeichnet man als Erschließungskosten.

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