Erwerbsnebenkosten

Hier muss man zwischen direkten und indirekten Kaufnebenkosten unterscheiden. Die direkten Erwerbsnebenkosten, z.B. Grunderwerbsteuer oder Notar- und Grundbuchgebühren fallen immer bei einem Grundstückserwerb an. Bei den indirekten Kosten, z.B. für die Grundschuld-Bestellung / Eintragung ist dies nicht zwingend der Fall.

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