Freistellungserklärung

Unter einer Freistellungserklärung versteht man eine Erklärung zum Schutz von Käufern von Eigentumswohnungen, die sich noch in der Bauphase befinden. Beim Bau von Eigentumswohnungen durch einen Bauträger sichert sich dessen Bank in der Regel durch eine Globalgrundschuld an allen Eigentumswohnungen ab. Werden einzelne Wohnungen in der Bauphase verkauft, muss der Käufer häufig bereits vor Fertigstellung eine erste Teilzahlung auf den Kaufpreis leisten. Zum Schutz des Käufers verpflichtet die Makler- und Bauträgerverordnung den Bauträger, Teilzahlungen in der Bauphase nur entgegenzunehmen, wenn durch eine entsprechende Freistellungserklärung sichergestellt ist, dass die gekaufte Wohnung nach Zahlung des vollen Kaufpreises von der Globalbelastung durch die Bank des Bauträgers freigestellt wird. Einige Banken zahlen ein zugesagtes Darlehen aber erst dann aus, wenn die Globalgrundschuld auf dem Wohneigentum des Käufers gelöscht ist. IN solchen Fällen ist dann eine Zwischenfinanzierung nötig.

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