Grundflächenzahl

Als städtebauliches Steuerungsinstrument wird mit der Grundflächenzahl (GRZ) die Angabe über das maximale Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks prozentual festgelegt. So bedeutet eine GRZ von 0,25 das maximal 25 % des Grundstücks überbaut und versiegelt werden dürfen. Wenn Sie also z.B. ein Grundstück mit einer Fläche von 800 m² und einer Grundflächenzahl von 0,25 erwerben, können Sie 200 m² des Grundstückes bebauen.

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