Als städtebauliches Steuerungsinstrument wird mit der Grundflächenzahl (GRZ) die Angabe über das maximale Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks prozentual festgelegt. So bedeutet eine GRZ von 0,25 das maximal 25 % des Grundstücks überbaut und versiegelt werden dürfen. Wenn Sie also z.B. ein Grundstück mit einer Fläche von 800 m² und einer Grundflächenzahl von 0,25 erwerben, können Sie 200 m² des Grundstückes bebauen.
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