Heimfall

Unter Heimfall versteht das Erbbaurechtsgesetz die Rückübertragung des Erbbaurechtes auf den Grundstückseigentümer vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Gründe für einen Heimfall können z.B. Erbbauzinsrückstände von zwei Jahren oder eine nicht genehmigte Nutzung.

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