Instandhaltungsrücklage

Eine Rücklage für die Kosten zukünftiger notwendiger Instandsetzungen und Instandhaltungen am Gemeinschaftseigentum nennt man Instandhaltungsrücklage. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist laut Wohnungseigentumsgesetz dazu verpflichtet, hierfür eine angemessene Geldsumme zurückzulegen. Diese Rücklagen werden in Form von regelmäßigen Vorauszahlungen vom jeweiligen Wohnungseigentümer einbehalten.

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