Kaution

Im Immobilienbereich wird die Kaution auch Mietkaution genannt. Sie ist eine freiwillige, aber durchaus übliche Sicherheitsleistung vom Mieter an den Vermieter und wird im Mietvertrag festgehalten. Die Kaution darf maximal drei Monatsnettomieten betragen und muss zinsbringend angelegt werden. Bei Beendigung des Mietverhältnisses werden evtl. Schäden an der Wohnung oder noch offene Mieten mit der Kaution verrechnet.

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