Liebhaberei

Wer in Immobilien investiert, um damit Gewinn zu erzielen, kann Ausgaben und Verluste von der Steuer absetzen. Wenn aber von Anfang an keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, handelt es sich, vom Standpunkt des Finanzamtes aus gesehen, um Liebhaberei. In einem solchen Fall können Ausgaben und Verluste nicht steuerlich abgesetzt werden.

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