Miete

Unter dem Begriff Miete versteht man die zeitweise Überlassung einer Sache, hier des Wohnraums, zum vertraglich vereinbarten Gebrauch gegen Entgelt. Der Begriff kann aber auch für die Mietforderung stehen, also für das vom Mieter zu zahlende Entgelt für angemieteten Wohnraum.

« Back to Glossary Index