Mietminderung

Das der Mieter die Miete kann, wenn die Mietsache einen Mangel hat, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Verbrauch aufhebt, ist im § 536 BGB geregelt. Wenn die Tauglichkeit der Mietsache gemindert ist, muss der Mieter nur eine angemessene herabgesetzte Miete bezahlen.

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