Modernisierung

Die Verbesserung des Wohn- oder Nutzwertes eines bestehenden Gebäudes nennt man Modernisierung. Darunter fällt z.B. die Anpassung des Grundrisses, Aufwertung der Ausstattung oder Verbesserung der Wärmedämmung. Die Modernisierung unterscheidet sich von der Renovierung. Die Renovierung dient dem Erhalt oder der Wiederherstellung des bisherigen baulichen Zustands. Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen können mit Darlehen von Hypothekenbanken finanziert werden. Bestimmte Modernisierungsmaßnahmen werden durch staatliche Darlehen, Zuschüsse oder Steuervergünstigungen gefördert. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei örtlichen Ämtern für Wohnungswesen oder Finanzämtern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Modernisierungskosten auf die Mieter umlegbar.

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