Nachrang

Ein Nachrang ist eine Rangstelle im Grundbuch, die nach einer besser platzierten Voreintragung steht. Die Rangstellung kann Auswirkungen auf eine eventuell notwendige Zwangsversteigerung haben, bei der die Gläubiger entsprechend ihrem Rang im Grundbuch bedient werden. Abhängig davon, welcher Erlös bei einer Versteigerung erzielt wird und wie hoch die jeweiligen Ansprüche der Gläubiger sind, erhalten nachrangige Gläubiger vielleicht kein Geld. Daher bietet die nachrangig eingetragene Grundschuld im Grundbuch für einen Gläubiger nicht die Sicherheit einer erstrangigen Grundschuld.

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