Nichtannahmeentschädigung

Wenn es zu einer Nichtabnahme des Darlehens kommt, muss der Darlehensnehmer diese Entschädigung zahlen. Sie dient dem Ausgleich des Schadens, der der Bank vor allem dadurch entsteht, dass sie für das Darlehen vorgesehenen Geldmittel bereits beschafft hatte.

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