Notargebühren

Die Gebühren, die beim Erwerb und der Finanzierung einer Immobilie anfallen, nennt man Notargebühren. Der Notar bekommt eine Gebühr für die Erstellung des Kaufvertrages, für die Beurkundung, dann für die Abwicklung des Kaufvertrages im Grundbuch. Diese Gebühren zählen zu den Erwerbsnebenkosten.

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