Öffnungsklausel in Teilungserklärung

Die Gemeinschaftsordnung ist in einer Teilungserklärung enthalten und somit sämtliche Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer untereinander. Hier wird z.B. festgelegt, welche Kosten wie abzurechnen sind. Eine Öffnungsklausel in der Teilungserklärung gibt den Eigentümern die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt neue Vereinbarungen zu treffen, ohne dass die Teilungserklärung komplett neu bzw. eine Ergänzung beurkundet oder in der Gemeinschaft einstimmige Beschlüsse gefasst werden müssen.

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