Pachtvertrag

Der Pachtvertrag legt die mit dem Eigentümer gegen Entgelt vertraglich vereinbarte Nutzung einer Sache fest. Der Unterschied zum Mietvertrag besteht darin, dass es bei einem Pachtvertrag vornehmlich um die sogenannte Fruchtziehung geht. So kann man bei der Pacht auch einen Umsatz- oder Gewinnanteil vereinbaren wogegen die Miete eine feste, wiederkehrende Zahlung ist.

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