Räumung

Im Zusammenhang mit dem Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie beschreibt die Räumung das Entfernen der nicht mit Immobilie verkauften, beweglichen Gegenständen. Im notariellen Kaufvertrag wird die dem Käufer zugesicherte vollständige Räumung mit einer Frist festgehalten. Die Räumung ist Voraussetzung für die Kaufpreiszahlung.

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