Räumungsklage

Wenn ein Mieter nach einer Kündigung die Wohnung nicht räumt hat der Vermieter die Möglichkeit, Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Durch dieses Verfahren erwirkt der Vermieter einen Titel (z.B. ein Gerichtsurteil) zur Räumung. Sobald der Titel vorliegt, kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, der den Vermieter wieder in den Besitz seines Eigentums versetzt. Das heißt, dass nur der Gerichtsvollzieher zur Öffnung und Sicherung des Wohnraumes berechtigt ist.

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