Rangstelle

Bei mehreren Belastungen, die im Grundbuch eingetragen sind, gibt es die Rangstellen. Diese gibt die Reihenfolge an, in der die Gläubiger im Falle einer Zwangsvollstreckung aus dem Erlös befriedigt werden. Wenn der Verkaufserlös nicht die Gesamtschulden deckt, kann es sein, dass die letzten Ränge kein Geld bekommen.

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