Rücktritt vom Darlehensvertrag

Der Rücktritt ist eine einseitig abgegebene Erklärung der Bank zur Aufhebung eines noch nicht ausgezahlten Darlehensvertrages, wenn feststeht, dass die Auszahlungsvoraussetzungen innerhalb der Abnahmefrist nicht erfüllt werden. Die Bank kann in diesem Fall Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, die sogenannte Nichtabnahmeentschädigung.

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