Schlüsselfertig

Im Allgemeinen bedeutet schlüsselfertig, dass der Auftragnehmer von Baubeginn bis Fertigstellung sämtliche Arbeiten am und im Haus vom Bauherrn als Auftraggeber übernimmt. Der Bauherr kann nach der Schlüsselübergabe das Haus direkt beziehen. Allerdings ist der Begriff nicht rechtlich eindeutig geregelt. Die vereinbarte Ausbaustufe ist daher der entscheidende Faktor, ob der Bauherr nach der Übergabe evtl. noch Bodenbeläge verlegen oder noch Malerarbeiten erbringen muss.

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