Schuldzinsabzug

Der Schuldzinsabzug ist eine Möglichkeit die Darlehenszinsen unter bestimmten Voraussetzungen bei den Einkünften aus Vermietung oder Verpachtung als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Sobald man Einnahmen erzielt und eine Gewinnerzielungsabsicht hat, kann man auch Ausgaben geltend machen. Das heißt der Schuldzinsabzug ist bei vermieteten Immobilien möglich, bei selbst genutzten dagegen nicht.

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