selbstschuldnerische Bürgschaft

siehe Bürgschaft – selbstschuldnerisch bedeutet, dass der Bürge bei Zahlungsverzug des Schuldners so behandelt wird, als wäre er selber der Schuldner. Im Gegensatz zu normalen Bürgschaften kann der Gläubiger bei Zahlungsverzug des Schuldners sofort an den Bürgen herantreten und von ihm die Zahlung verlangen. Solche Bürgschaften können bei Darlehen oder auch Wohnungsvermietungen eingesetzt werden.

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