Sonderumlage

Diese Umlage ist von jedem Wohnungseigentümer zusätzlich zum Hausgeld zu zahlen. Grundlagen hierfür können z.B. eine kostenintensive Instandhaltungsmaßnahme sein, die durch die Rücklagen nicht mehr gedeckt sind. Die Sonderumlage bedarf der Zustimmung durch Beschluss der Wohnungseigentümer.

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