Spekulationsfrist

Der Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien ist einkommenssteuerpflichtig, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf veräußert wird. Somit beträgt die Spekulationsfrist bei Immobilien grundsätzlich zehn Jahre. Bei anderen Anlageformen gelten andere Spekulationsfristen.

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