Tilgungsaussetzung

Die Tilgungsaussetzung ist eine Vereinbarung mit der Bank im Darlehensvertrag, die vereinbarte Tilgung gegen Abtretung der Ansprüche aus Bausparverträgen, Kapitallebensversicherungen oder einem anderen Sparplan auszusetzen. Für die Dauer der Tilgungsaussetzung erhält die Bank nur die vereinbarten Zinsen, die Schuld wird nicht reduziert, sondern eine Gegenposition in Form eines anzusparenden Guthabens ausgebaut. Das Darlehen wird dann, wenn der Bausparvertrag oder die Kapitallebensversicherung auszahlungsreif ist, auf einen Schlag getilgt. Dies hat vor allem steuerliche Vorteile. Weiter ist es möglich, dass, wenn der Darlehensnehmer in finanzielle Schwierigkeiten kommt, er mit der Bank unter Umständen und für eine gewisse Zeit nur Zinsen zahlt, nicht aber den Kredit tilgt.

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