Tilgungsstreckung

Wird in einem Darlehensvertrag ein Disagio vereinbart, erhält der Darlehensnehmer bei der Auszahlung des Darlehens einen um das Disagio ermäßigten Betrag. Ein Finanzierungslücke die sich hieraus ergibt, lässt sich mit einem Zusatzdarlehen zur Finanzierung des Disagios ganz oder teilweise schließen. Dieses Tilgungsstreckungsdarlehen wird zuerst getilgt, währenddessen bleibt des Hauptdarlehen tilgungsfrei.

« Back to Glossary Index