Unbedenklichkeitsbescheinigung

Auf diesen Begriff stößt man immer, wenn man eine Immobilie kaufen möchte. Der Käufer muss eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Finanzamtes vorlegen. Das Finanzamt bescheinigt damit, dass es keine steuerlichen Bedenken hinsichtlich der Eintragung des Eigentümers im Grundbuch gibt. Das Finanzamt bestätigt mit der Bescheinigung, dass der Käufer die Zahlung der Grunderwerbsteuer geleistet hat oder beim Erwerb der Immobilie keine Steuer angefallen ist.

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