Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung

Wenn eine Person eine Immobilie erwirbt, unterwirft sie sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes persönliches Vermögen, wenn sie den Kaufpreis nicht bezahlt und der Verkäufer die Zwangsvollstreckung einleitet. Die Besonderheit ist, dass der Verkäufer nicht erst ein langjähriges Verfahren führen muss, um den Titel zu besitzen, mit dem er vollstrecken kann. Durch den durch den Notar beglaubigten Kaufvertrag hat er bereits einen Titel in der Hand, so dass er bei Nichtzahlung durch den Käufer sofort den Gerichtsvollzieher beauftragen kann.

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